für das Anbringen eines Piercings bei Minderjährigen
Nach §224, 228 StGB ist bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren die Anwesenheit
von mindestens einer erziehungsberechtigten Person erforderlich, sowie die
schriftliche Einverständnis der zweiten erziehungsberechtigten Person, falls
diese nicht auch beim Termin anwesend ist!
Diese Vereinbarung können Sie über nachstehende Link bei uns downloaden.
Formular ausdrucken, ausfüllen und beim Piercingtermin mitbringen
Außerdem bitte wir Sie die Lichtbildausweise beider Erziehungsberechtigten
beim Piercingtermin als Original oder Kopie mitzubringen
und dem Studio zur Überprüfung vorzulegen.
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