für das Anbringen eines Piercings bei Minderjährigen

Nach §224, 228 StGB ist bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren die Anwesenheit von mindestens einer erziehungsberechtigten Person erforderlich, sowie die schriftliche Einverständnis der zweiten erziehungsberechtigten Person, falls diese nicht auch beim Termin anwesend ist!

Diese Vereinbarung können Sie über nachstehende Link bei uns downloaden. Formular ausdrucken, ausfüllen und beim Piercingtermin mitbringen

Außerdem bitte wir Sie die Lichtbildausweise beider Erziehungsberechtigten beim Piercingtermin als Original oder Kopie mitzubringen und dem Studio zur Überprüfung vorzulegen.

Einverständniserklärung (PDF-Datei)